"Die Notwendigkeit einer besonderen Gnade, um im Guten auszuharren, ist von der Kirche in ihren Lehrurkunden oft ausgesprochen worden. Das II. Konzil von Orange, das so wichtig für die Gnadenlehre ist – aus dem Jahre 529 –, dieses II. Konzil von Orange sagt, daß auch den Gerechtfertigten der Beistand der Gnade notwendig ist, um in der Gnade zu beharren.
Und das Konzil von Trient nennt die Gnade der Beharrlichkeit das große Geschenk, das magnum donum, das große Geschenk der Beharrlichkeit bis zum Ende. Es stellt denjenigen unter Exkommunikation, der sagt, der Mensch könne aus eigener Kraft bis zum Ende ausharren. Und ebenso stellt es den unter Exkommunikation, der sagt, der Mensch könne nicht mit dem Beistand der Gnade bis zum Ende ausharren." Quelle und weitere Ausführungen HIERAuch der hl. Kirchenlehrer Alfons Maria von Liguori ermahnte die Gläubigen immer, um die Gnade der Beharrlichkeit bis zum Ende zu beten. Das sei die größte Gnade, die es gebe, weil man, wenn man bis zum Ende im Stand der heiligmachenden Gnade ausharren kann, dann sicher gerettet werde und darum müsse man jeden Tag bis zu seinem Ende bitten.