Das wichtigste Gebet ist das Gebet um die Beharrlichkeit bis zum Ende. Siehe hier


Mittwoch, 4. Januar 2012

Welche sind die geistlichen Werke der Barmherzigkeit?


Es sind die folgenden sieben: 1. die Sünder zurechtweisen; 2. die Unwissenden belehren; 3. den Zweifelnden recht raten; 4. die Betrübten trösten; 5. das Unrecht geduldig ertragen; 6. denen, die uns beleidigen, gerne verzeihen; 7. für die Lebendigen und Verstorbenen Gott bitten.

Sind wir verpflichtet, auch geistliche Werke der Barmherzigkeit zu üben?

Ja, denn 1. ist das geistliche Wohl des Nächsten viel wichtiger als das leibliche; umso mehr also sind wir verpflichtet, ihm in geistiger Not beizuspringen und für das Heil seiner Seele Sorge zu tragen. 

2. Wenn schon die Unterlassung der leiblichen Werke der Barmherzigkeit die ewige Verdammnis nach sich zieht, um so viel mehr wird die Vernachlässigung der geistlichen Werke dieselbe zur Folge haben. 
3. Das Gebot der Nächstenliebe bezieht sich auf den ganzen Menschen, also auch auf seine Seele; auf diese sogar noch mehr, weil sie viel edler ist als der Leib und weil gerade für ihr Heil Christus all sein Blut vergossen hat. 
4. Auch unser eigenes Wohl soll uns dazu antreiben. Wenn der Herr alles wie ihm getan ansieht, was man dem Leibe des Nächsten Gutes erweist, umso mehr wird er sich unserer Seele erbarmen, wenn wir gegen die Seele des Nächsten barmherzig sind. „Wenn ihr den Menschen ihre Sünden vergebt, so wird auch euer himmlischer Vater euch eure Sünden vergeben. (Matth. 6,14) So spricht der Heiland selbst bezüglich des sechsten geistlichen Werkes der Barmherzigkeit.

Wie müssen die Werke der Barmherzigkeit verrichtet werden, um gottgefällig und verdienstlich zu sein?

1. Sie müssen aus Liebe zu Gott und aus übernatürlicher Liebe zum Nächsten geschehen. 2. Sie dürfen nicht aus Eitelkeit und Eigennutz oder aus rein natürlicher Liebe und bloß aus angeborenem natürlichem Mitleid geübt werden. 3. Es sollen besonders die geistigen Werke der Barmherzigkeit nicht aus Selbstüberschätzung, sondern mit Demut und mit Klugheit verrichtet werden. Das gilt besonders von der Zurechtweisung der Sünder und von der Belehrung der Unwissenden. 



alles aus: Des ehrwürdigen P. Leonhard Goffine Katholische Handpostille, 69. Auflg. Kösel & Pustet, 1937, mit Imprimatur

Anmerkung: Zum obigen letzten Satz sagte P. William Faber: für Anfänger im geistlichen Leben – er meint, dass sich fast jeder Laie dazu zählen kann - reicht es zu wissen, dass es diese Verpflichtung gibt, es ist für diese jedoch nicht ratsam, sie auch auszuüben, da man ohne die erforderliche Demut und Klugheit meist mehr zerstört , sowohl bei sich als auch bei dem anderen, als man gewinnt. Ohne vorheriges reichliches Gebet und auch hervorragende Kenntnis des katholischen Glaubens sollte ohnehin niemand damit beginnen wollen.

Für eigene Kinder allerdings gilt natürlich jederzeit die strenge Elternpflicht zur Zurechtweisung und Belehrung.