Aber das göttliche Gesetz kann von niemandem aufgehoben werden (Matth. 5, 17-20), auch nicht durch "Vergessen":
Verfehlungen gegen das sechste Gebot
Verfehlungen gegen das sechste Gebot
Predigt von Prälat Georg May
„Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!“ haben wir als 6. Gebot in unserem Katechismus gelernt. Wenn Sie neuere Katechismen aufschlagen, finden Sie da den Satz: „Du sollst nicht ehebrechen!“ Aha! So haben mir schon verunsicherte Christen in Briefen oder am Telefon gesagt, es ist also nur der Ehebruch im 6. Gebot verboten. Alles andere Tun auf dem geschlechtlichen Gebiete ist frei. Und nach diesem Prinzip leben manche.
Wie kommt dieser scheinbare Widerspruch zustande, daß in älteren Katechismen steht: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!“ und in neueren: „Du sollst nicht ehebrechen!“? Wenn man vom Zehn-Gebote-Gesetz ausgeht, wie es im Buch Exodus, im 2. Buch Moses, formuliert ist, so muß man sagen, dort steht: „Du sollst nicht ehebrechen!“ Warum hat aber die Kirche dann dieses Gebot umgeformt in den Satz: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!“? Einfach deswegen, weil an vielen anderen Stellen des Alten und des Neuen Testamentes nicht nur der Ehebruch, sondern jede Art geschlechtlichen Mißbrauchs. jede Form von Unzucht verboten ist.
Die Kirche hat also durchaus recht gehabt, wenn sie in einem Katechismus, also in einem nicht exegetischen Werke, sondern in einem Handbuch der christlichen Lebensführung das Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen!“ umgeformt hat in den Satz: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!“ An vielen Stellen des Alten und des Neuen Testamentes wird nicht nur die Untreue in der Ehe, sondern jegliche Art von Unzucht verboten.
(...)
Im Neuen Testamente ist an vielen Stellen jegliche Unzucht verurteilt, etwa im 6. Kapitel des 1. Korintherbriefes: „Wißt ihr nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener noch Ehebrecher noch Lüstlinge noch Knabenschänder werden das Reich Gottes erben!“ Also hier sind wenigstens vier verschiedene Unzuchtsvergehen genannt, Unzüchtige, Ehebrecher, Lüstlinge, Knabenschänder.
Das habe ich nur deswegen ausgeführt, um den Unfug zurückzuweisen, als ob Gott lediglich den Ehebruch verboten hätte und nicht auch alle anderen Taten der Unzucht. Die Kirche hat also mit vollem Recht den Satz formuliert: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!
Unzucht ist ein weites Feld, meine lieben Freunde. Sie beginnt, wie jede Sünde, im Herzen, mit Gedanken. „Gedanken sind zollfrei“, so sagt der Volksmund. Aber Gedanken sind nicht frei von Schuld!
Die Gedanken, in denen sich ein Mensch aufhält, sind von dem Augenblick an nicht mehr schuldlos, wo er sich mit Wohlgefallen unzüchtigen Gedanken zuwendet.
Es gibt Menschen, die leiden viel unter unzüchtigen Vorstellungen, ohne daß sie das wünschen und ohne daß sie es herbeirufen. Das ist eine Krankheit, aber keine Schuld. Aber freilich, es kann aus solchen Zwangsgedanken eine Versuchung werden, wenn man ihnen zustimmt und wenn man sich darin mit Wohlgefallen aufhält. Außerdem pflegen Gedanken leicht zum Wunsch überzugehen.
Sobald sich der Wille einschaltet – durch das Streben, durch die Begierde –, ist mit Sicherheit von Schuld zu reden.
Die Seele drängt nach dem Ausdruck dessen, was in ihr lebt, und so sind unzüchtige Worte nicht selten. Was man vor allem in Männergemeinschaften, also beim Militär oder in Betrieben oder in Sportvereinen in dieser Richtung zu hören bekommt, ist grauenhaft.
Die Menschen, die von diesen Dingen reden, wissen oft nicht, welchen Schaden, welche Verwüstungen sie in den Seelen anderer, Unschuldiger, anrichten. Die unkeuschen, unzüchtigen Worte können wie ein Frost in eine Blüte fallen. Und derjenige befleckt sich selbst, der solche Worte gebraucht.
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