Es ist unpopulär geworden, über die Sünden gegen den Glauben zu sprechen. Doch es ist widersprüchlich, einerseits über die Glaubenskrise zu klagen, andererseits die Sünden gegen den Glauben zu verharmlosen. Wir wollen an dieser Stelle einen kurzen Überblick über diese Sünden geben.
Direkte Sünden gegen die göttliche Tugend des Glaubens sind Apostasie und Häresie. Apostasie ist der Abfall vom Glauben, das ist die Leugnung der Existenz eines persönlichen Gottes oder der Gottheit Jesu. Häresie ist die Leugnung einer Glaubenswahrheit oder der hartnäckige Zweifel an ihr.
Wenn sie sich nach außen kundgibt, ist sie nicht bloß eine Sünde, sondern ein Delikt im Sinne des Kirchenrechts.
Der geltende Kodex des Kirchenrechts (CIC 1983) definiert die Häresie im canon 751 auf folgende Weise: "Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte hartnäckige (pertinax) Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen hartnäckigen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit."
Die Leugnung und der Zweifel sind hartnäckig, wenn man es tut, obwohl man weiß, daß es sich um Glaubenssätze handelt, die die Kirche als göttlich geoffenbart zu glauben vorstellt. Das ist bei allen Dogmen der Fall.
Wer hartnäckig ein Dogma leugnet oder anzweifelt, ist laut geltendem Kirchenrecht automatisch exkommuniziert: "Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu" (can 1364 §1; "Tatstrafe" bedeutet, daß die Strafe von selbst durch Begehen des Delikts eintritt, vgl. can 1314).
Es mag überraschen, daß laut CIC auch schon der freiwillige Zweifel eine Häresie darstellt. Das rührt daher, daß ein solcher Zweifel mit dem Glauben unvereinbar ist. Denn der Glaube besteht in einem Urteil, das der geoffenbarten Wahrheit zustimmt. Die Festigkeit des Urteils muß der Glaubwürdigkeit dessen, der sich für die Wahrheit des Geoffenbarten verbürgt, korrespondieren.
Da dies beim christlichen Glauben Gott selbst ist, muß die Festigkeit eine über alles erhabene sein. Beim Zweifel gibt man diese Festigkeit preis, hebt das Urteil auf und läßt es in der Schwebe.
alles von P. Engelbert Recktenwald FSSP: