Das wichtigste Gebet ist das Gebet um die Beharrlichkeit bis zum Ende. Siehe hier


Sonntag, 19. Februar 2012

Die Lüge auf Befehl der Eltern

Der Pädagoge Salzmann zählt verschiedene Mittel auf für solche Eltern, welche wünschen, dass ihre Kinder frühzeitig das Lügen lernen. Als Hauptmittel gilt ihm dieses: „Die Eltern befehlen dem Kinde, dass es lüge.“ Nun gibt es leider so schlechte Eltern, welche ihren Kindern das Lügen lehren. Da kam ich vor mehreren Tagen in ein Haus, in welchem ich dem einzigen Sohne Privatstunde gebe. Der kleine R. war eben nicht anwesend und seine Mutter ließ mich ins Nebenzimmer treten, worin ich dem Knaben immer den Unterricht erteilte. Bald darauf tritt auch mein kleiner Schüler zu mir ins Zimmer und weint. Anfänglich meine Fragen nach der Ursache des Weinens unbeantwortet lassend, sagt er endlich, dass die Mutter ihn geschlagen habe.
Des anderen Tages fragt mich die unvernünftige Mutter, was denn ihr R. als Grund des Weinens angegeben habe. Als ich ihr die Worte des Knaben mitteilte, da lächelte sie und sprach: „Schau, das wundert mich, dass er sie sich anzulügen traute. Er hat eben gespielt, als sie gestern zu uns kamen und fing daher zu weinen an, als er zur Stunde sollte. Ich sprach aber zu ihm, dass er sich vor ihnen schämen müsse, wenn er sage, warum er weine, und er solle daher sagen, ich habe ihn geschlagen.“
- Ich sagte freilich zur Mutter, dass sie ein Unrecht begehe, wenn sie ihrem Knaben das Lügen befehle; doch es wurden meine Worte wiederum nur mit Lächeln aufgenommen von einer Mutter, die sich zu den Gebildeten zählt.
Aus: Monika, Zeitschrift zur Verbesserung der häuslichen Erziehung, Nr 42, 20. Oktober 1875

Heutzutage wird das Lügen durch alle Medien hoffähig gemacht, von Politikern vorgelebt, periodisch wird sogar in allen Illustrierten behauptet, ohne Lügen käme man gar nicht durchs Leben.

Dass das nicht stimmt, weiß jeder Katholik, der ernsthaft versucht, auch lässliche Sünden zu meiden. Man kann lügenfrei leben und zwar mit dem unbezahlbaren Nebeneffekt eines sehr ruhigen Gewissens.

Die Mutter hat im obigen Fall nicht nur ein Unrecht begangen, sondern eine Sünde, die unter die vergessene Rubrik „Teilnahme an fremden Sünden“ fällt, und zwar indem sie jemand anderem zur Sünde, in dem Fall zum Lügen, geraten hat. 
Da es sich bei demjenigen, dem sie zur Sünde geraten hat, auch noch um ihr Kind handelt, dessen Gewissen sie wiederum unter schwerer Sünde verpflichtet ist, nach den 10 Geboten Gottes zu formen, ist das alles keineswegs eine Kleinigkeit, die man mit einem Lächeln abtun könnte! 


Das Kind hätte im obigen Fall gar nichts erklären müssen, denn es war dem Hilfslehrer nicht zur Auskunft verpflichtet. Es hätte in höflichem Tonfall antworten können: Ich möchte dazu nichts sagen.