Du sollst wenigstens einmal im Jahre deine Sünden beichten!“ „Du sollst wenigstens einmal im Jahre die heilige Kommunion empfangen, und zwar zur österlichen Zeit!“ So lauten das 4. und das 5. Kirchengebot. Wie alle Kirchengebote sind sie nicht rein menschliches Gesetz, sondern in den Kirchengeboten wird das göttliche Gesetz präzisiert, konkretisiert, auf eine griffige Formel gebracht, wie wir Menschen es brauchen. Denn wenn die Auslegung der allgemeinen Weisungen, die Gott gegeben hat, jedem einzelnen überlassen bleibt, dann sucht er sich die billigste und bequemste heraus. Deswegen ist eine große Autorität hinter diesen beiden Geboten: „Du sollst wenigstens einmal im Jahre deine Sünden beichten!“ „Du sollst wenigstens einmal im Jahre die heilige Kommunion empfangen, und zwar zur österlichen Zeit.“Der Ton bei diesen Geboten liegt auf dem „wenigstens“. Nicht auf dem „einmal“, sondern auf dem „wenigstens“! Du sollst es möglichst oft tun, möglichst häufig. Du kannst jeden Tag die heilige Kommunion empfangen, ja der Heiland wünscht sehnlich, sich mit dir zu vereinigen. Aber die Kirche sagt: Wenigstens einmal im Jahre, da mußt du es tun, wenn du lebendig bleiben willst, wenn du nicht das furchtbare Verdikt des Herrn auf dich ziehen willst: „Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht essen und das Blut nicht trinken werdet, dann werdet ihr das Leben nicht in euch haben.“
Die heilige Kommunion und die heilige Beicht hängen eng zusammen. Normalerweise ist eben die heilige Beicht die Vorbereitung auf die heilige Kommunion. Man muß kommunionwürdig sein, und das wird man, wenn man reuig seine Sünden bekennt und die Lossprechung des Priesters empfängt. Wer die Sünde, wer Gott, wer sein eigenes Heil ernst nimmt, wird nicht warten, bis die einmalige Beichtgelegenheit wieder kommt. Er wird so bald wie möglich streben, von der Sünde frei zu werden. Wenn er das Unglück hat, in eine Sünde zu fallen, wird er sich danach sehnen, die tröstlichen Worte des Priesters zu hören: „Deine Sünden sind dir vergeben. Gehe hin in Frieden!“ (Quelle)
In dieser Predigt erinnert der hochwürdigste Herr Prälat May an vielfach vergessene Wahrheiten. Die heutzutage "modernen" Bußgottesdienste, genügen nicht als Vorbereitung auf die Osterkommunion, falls jemand in den letzten zwölf Monaten noch nicht zur Ohrenbeichte war und/oder im Stand schwerer Sünde lebt. Selbstlosprechungen gelten auch nicht.
Und sollte die letzte Ohrenbeichte schon 27 Jahre lang her sein: auf in den Beichtstuhl! zum Sakrament der Buße . Man weiß nie, wann der liebe Gott den letzten Atemzug für einen vorhergesehen hat, alle Heiligen waren sich dieser Tatsache stets bewusst. Den Himmel setzt man nicht aufs Spiel. Die Wörtchen "morgen" oder "später" sind hier ganz fehl am Platze.