Die Buße ist ein reuiges und schmerzliches Verabscheuen der Sünden, weil sie eine Beleidigung Gottes sind, mit demütiger und von der Hoffnung der Verzeihung begleiteter Abbitte bei Gott, nebst ernstlichem Vorsatz, von nun an die Sünde zu meiden, sein Leben zu bessern und für die vergangenen Sünden so viel als möglich genug zu tun.
Nach dieser Beschreibung ist die Buße nur eine Tugend; kommt hierzu noch das aufrichtige Bekenntnis der Sünde vor einem Priester und die Lossprechung durch denselben, so ist sie ein Sakrament, und zwar jenes Sakrament, welches Christus (Joh. 20,21. 23) eingesetzt hat, und in welchem der verordnete Priester an Gottes statt alle nach der Taufe begangenen Sünden nachlässt, wenn der Sünder sie herzlich bereut, aufrichtig beichtet und genugtun will.
Kann einer, der tödlich gesündigt hat, auch ohne Empfang des Bußsakraments selig werden?
Nein! einem solchen ist die Buße ebenso notwendig als die Taufe, wenn er nicht ewig zugrunde gehen soll. (Luc. 13,3.) Im Notfalle* bewirkt auch die Buße als Tugend Vergebung der Sünden, vorausgesetzt, dass der Sünder das sehnliche Verlangen habe, das heilige Sakrament der Buße zu empfangen und es, wenn es ihm später möglich wird, auch wirklich empfange.
Woher kommt es, dass so viele ohne wahre Buße sterben?
Es kommt daher, dass sie die Gnade, die ihnen Gott hierzu oft anbietet, nicht benützen, sondern ihre Besserung immer weiter hinausschieben. Wenn dann solche Sünder, wie der gottlose König Antiochus (2 Makk. 9) auf ihrem Sterbebette aus Furcht der Strafe Buße tun wollen, so können sie meistens keine aufrichtige und wahre Buße mehr tun; denn wer nicht gewollt, als er gekonnt, der wird nicht mehr können, wann er will. 1)
Wer Gott in der Zeit der Gnade nicht hat hören wollen, sagt der heilige Gregor, den erhört Gott auch nicht zur Zeit der Beängstigung, und es ist zu befürchten, dass derjenige, welcher die Buße bis ins hohe Alter aufschiebt, in das Gerichte verfalle, während er auf die Barmherzigkeit hofft.
* d..h., wenn kein Priester erreichbar ist
1) August. L. 3, de lib. Arbitr.
alles aus: R. P.Goffine, Ord. Präm., Christkatholisches Unterrichts- und Erbauungsbuch oder kurze Auslegung aller sonn- und festtäglichen Episteln und Evangelien, samt daraus gezogenen Glaubens- und Sittenlehren und einer Erklärung der wichtigsten Kirchengebräuche, vielfach vermehrt und verbessert von Pfarrer Franz Xaver Steck, mit 10 Erzbischöflichen und Bischöflichen Approbationen, J. Ebner´sche Buchhandlung, 1876, S. 77